Kosten

110 (inkl. MwSt.)

Pro Einheit (50 Minuten)

Klinisch-psychologische Therapie und Beratung

110 (inkl. MwSt.)

Pro Einheit (50 Minuten)

Klinisch-psychologische Diagnostik

110 (inkl. MwSt.)

Pro Einheit (50 Minuten)

Elterncoaching

40-300  (inkl. MwSt.)

(je nach Länge des Schriftstückes)

Befund- oder Gutachtenerstellung, (Kurz-)Stellungnahme

Kostenzuschuss

Klinisch-psychologische Behandlung ist eine Kassenleistung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine Einzeltherapie aktuell bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie bei 50,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie bei 50,20 €.

Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss: Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Therapie muss eine ärztliche Bestätigung für eine Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung (z.B. Allgemeinmediziner/in; Kinderfacharzt/-ärztin) vorliegen. 

Klinisch-psychologische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird von der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats Graz unterstützt. Sie benötigen eine Vorlage über die Bestätigung der Kostenbeteiligung des Sozial- und Krankenversicherungsträgers (ÖGK, SVS, BVAEB). Der Kostenzuschuss beträgt derzeit 36,63 € pro Einheit.

Bei Privat- oder Zusatzversicherungen ist ebenfalls eine Kostenrückerstattung möglich. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger bezüglich der Leistungen.

Das Honorar ist gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UstG 1994 umsatzsteuerfrei.

Absageregelung

Eine kostenfreie Stornierung Ihres vereinbarten Termines (per SMS, Mail, Telefon oder Sprachboxnachricht) ist bis zu 24 Stunden vorher möglich. Bei einer späteren Terminabsage oder nicht Erscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt.