Kosten

95 (inkl. MwSt.)

 (50 Minuten)

Erstkontakt

95 (inkl. MwSt.)

Pro Einheit (50 Minuten)

Psychologische Beratung und Therapie für Erwachene

95 (inkl. MwSt.)

Pro Einheit (50 Minuten)

Psychologische Therapie für Kinder und Jugendliche

50-350 (inkl. MwSt.)

(je nach Länge des Schriftstückes)

Befund- oder Gutachtenerstellung, (Kurz-)Stellungnahme

95 (inkl. MwSt.)

Pro Einheit (50 Minuten)

Klinisch-psychologische Diagnostik je nach Fragestellung

95 (inkl. MwSt.)

Pro Einheit (50 Minuten)

Coaching

Kostenzuschuss

Klinisch-psychologische Behandlung ist eine Kassenleistung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine Einzeltherapie aktuell bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie bei 46,60 €.

Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss: Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Bestätigung für eine Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung (z.B. Allgemeinmediziner/in; Kinderfacharzt/-ärztin) vorliegen. 

Klinisch-psychologische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird von der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats Graz unterstützt. Der Kostenzuschuss beträgt derzeit ca. 32€ pro Einheit.

Bei Privat- oder Zusatzversicherungen ist ebenfalls eine Kostenrückerstattung möglich. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger bezüglich der Leistungen.

Das Honorar ist gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UstG 1994 umsatzsteuerfrei.

Das Honorar für Supervision vereinbare ich gerne persönlich mit Ihnen.

 

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich mindestens 48 Stunden vorher zu kontaktieren. Bei späteren Terminabsagen muss ich das gesamte Honorar in Rechnung stellen.